Amazon beginnt meinen Weg zu ebnen

Monatelang hatte ich einen Artikel hier herumliegen, den ich nach dem Artikel zum Schauen von Serien geschrieben habe. Er wurde nie fertig, es fehlte an Zeit. Nun hat mich die Zeit eingeholt, denn was damals noch eine Ankündigung war, ist seit heute Realität. Also habe ich mir nun endlich mal Zeit genommen und formuliere den begonnen Artikel um.

Worum geht es: im oben genannten Artikel über meine Sehgewohnheiten ging es darum, dass ich meine Serien, die ich legal besitze (Fotobeweis kann ich gerne liefern), digitalisieren will, um so z.B. vom Tablet einfach drauf zugreifen zu können – dies hat nämlich kein DVD-Laufwerk. Laut Gesetz ist dies in dem von mir genannten Rahmen sogar legal. Und was kommt jetzt?

Kurz nachdem in den Artikel geschrieben und veröffentlicht hatte, las ich im Internet von Amazons Bestreben beim Kauf einer CD (also so richtig mit glänzender Scheibe, Heftchen und Hülle) die MP3s zur Verfügung zu stellen. Das heißt, sobald ich den Kauf der CD oder gar eine Schallplatte(!) abgeschlossen habe, kann ich die MP3s herunterladen und anhören, obwohl der Datenträger erst in ein paar Tagen geliefert wird. Völlig legal!

Das hat Amazon nun tatsächlich umgesetzt und dem Ganzen den Namen „Auto Rip“ verpasst. Die Qualität der Songs ist mit 256 KB/s recht hoch, einen Kopierschutz gibt es nicht. Und wer – wie ich – in den vergangenen Jahren hin und wieder eine CD über Amazon gekauft hat, der bekommt beim nächsten Besuch des Amazon Cloud Players die Songs automatisch nachgeliefert.

Die Sache hat allerdings auch zwei Haken. Zum ersten sind bei Weitem nicht alle CDs im Programm enthalten, die Kennzeichnung mit „AutoRip“ muss vorhanden sein. Und zum zweiten: ich bekomme tatsächlich jede CD als MP3s geliefert, auch die, die ich zum Verschenken bestellt habe. In meiner Liste sind nun also auch Interpreten und Songs, die ich dort eigentlich nicht haben will. Allerdings habe ich schon eine Löschfunktion entdeckt, die werde ich dann später mal ausprobieren…

Was auch noch interessant ist, ist die Rückgabemöglichkeit. Bisher war es so, dass eine gekaufte MP3 nicht zurückgegeben werden kann. Soweit ich weiß jedenfalls. Jetzt kann ich natürlich wie bisher eine gekaufte CD (mit Einschränkungen) zurückgeben. Hat man das Album als MP3 jedoch bereits heruntergeladen, so wird einem dafür der Kaufpreis für den digitalen Download trotzdem berechnet.

Und noch ein letzter Punkt: kaufe ich eine CD, die als Geschenk für jemanden gedacht ist, so verschwindet das AutoRip-Logo bei aktivierter Option „Dies ist ein Geschenk“. Ob somit tatsächlich keine MP3s bereitgestellt werden, lässt sich nur vermuten, ich tippe jedenfalls auf JA.

Alles Weitere an Informationen könnt ihr den Medien entnehmen, denn ich bin wahrlich nicht der Einzige, der das Thema aufgreift. Ansonsten hat natürlich Amazon selbst einige Erklärungen bereitgestellt.

Für mich heißt es jetzt warten, bis der nächste Schritt folgt und Filme und Serien automatisch als digitaler Download bereit stehen, sobald ich den Kauf des analogen Mediums abgeschlossen habe. Denn darauf wollte ich mit dem ursprünglichen Artikel eigentlich hinaus 🙂

Viel Spaß beim Einkaufen, Musikhören, Stöbern und Kommentieren!


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